Genese und Reform des spanischen "Autonomiestaates"
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Spanien hat nach dem Tod des Diktators Francisco Franco im Jahr 1975 und dem anschließenden Demokratisierungsprozess („Transición“) eine bemerkenswerte politische und juristische Umwandlung erlebt, deren Höhepunkt die Verabschiedung der demokratischen Verfassung im Jahr 1978 war. Die Verfassungsväter waren gezwungen, einen tragfähigen Kompromiss zwischen Anhängern des Zentralstaates und solchen eines föderalen Staates zu finden. Die „Constitución Española“ ist deshalb verfassungsrechtlich einzigartig und ist auch durch das spanische Volk mit überzeugender und deutlicher Mehrheit angenommen worden. Das komplizierte Geflecht zwischen Zentralstaat und den Autonomen Gemeinschaften sowie den jeweiligen Zuständigkeiten und Befugnissen gerade im Bereich der Gesetzgebung haben in den letzten dreißig Jahren sowohl die spanische Verfassungsgerichtsbarkeit als auch die verfassungsrechtliche Wissenschaft beschäftigt. Dem Buch geht es darum, Probleme und Vorzüge der spanischen Verfassung im Bereich der gesetzgeberischen Zuständigkeiten aufzuzeigen. Dabei werden auch der historische Hintergrund und die Abläufe, die zur Entstehung und endgültigen Verabschiedung der Verfassung geführt haben, detailliert und verständlich dargestellt. Der Rolle des Senats im spanischen Staatsgefüge kommt in diesem Buch besondere Bedeutung zu. Durch ihn sollen die Interessen der Autonomen Gemeinschaften bei der zentralstaatlichen Gesetzgebung berücksichtigt werden. Es wird untersucht, ob dies tatsächlich der Fall ist und welche Gemeinsamkeiten bzw. Unterschiede zu dem deutschen Bundesrat bestehen. In dem Buch werden außerdem verschiedene föderalistische Tendenzen in Spanien dargestellt und vor dem Hintergrund der Verfassung beleuchtet. Dies ist nicht zuletzt durch die in Deutschland aufgekommene Föderalismusdebatte von großem Interesse, die schließlich zu der Föderalismusreform geführt hat und welche ebenfalls skizziert wird.