Dissoziation des Gerechtigkeitsmotivs und unbewusstes Denken bei der Entscheidungsfindung
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weitere Schlagworte: Deliberation without Attention, Informationsverarbeitung, Intuitive Prozesse, Dijksterhuis, Ap In der Studie „Dissoziation des Gerechtigkeitsmotivs und unbewusstes Denken bei der Entscheidungsfindung“ wurden erstmalig die Forschungsstränge zum Gerechtigkeitsmotiv und zum Unconscious Thought theoretisch wie auch empirisch miteinander verknüpft. Hierbei wurde insbesondere der Zusammenhang zwischen dem Gerechtigkeitsmotiv und der Entscheidungsqualität in einer komplexen gerechtigkeitsspezifischen Situation untersucht. Dazu wurden zwei computerbasierte Experimente durchgeführt. In Anlehnung an die Unconscious-Thought-Theorie (Dijksterhuis & Nordgren, 2006) wurde erwartet, dass Personen bessere Entscheidungen treffen, wenn sie unbewusst darüber nachdenken, im Gegensatz zu Personen, die bewusst nachdenken oder sich spontan entscheiden. Zusätzlich sollte dieser Effekt von der Ausprägung des Gerechtigkeitsmotivs abhängig sein. Das Gerechtigkeitsmotiv beinhaltet das Streben von Menschen nach Gerechtigkeit um ihrer selbst willen (Dalbert, 2001). In der Gerechtigkeitsmotivtheorie werden ein implizites und ein explizites Gerechtigkeitsmotiv unterschieden. Das implizite Gerechtigkeitsmotiv operiert außerhalb des subjektiven Bewusstseins über intuitive Prozesse operiert. Dagegen wird das explizite Gerechtigkeitsmotiv als Teil des motivationalen Selbstkonzepts aufgefasst und operiert über kontrollierte Prozesse. Dieser Unterscheidung folgend sollten Personen mit einem stark ausgeprägten impliziten Gerechtigkeitsmotiv von unbewusster Verarbeitung und jene mit einem stark ausgeprägten expliziten Gerechtigkeitsmotiv von bewusster Verarbeitung profitieren. Dies sollte jeweils in einer höheren Entscheidungsqualität resultieren. Es wurde eine komplexe gerechtigkeitsspezifische Entscheidungsaufgabe mit drei experimentellen Bedingungen (unmittelbar, bewusst, unbewusst) entwickelt. Zusammen mit den Gerechtigkeitsmotivmaßen wurde diese Aufgabe in einem Computerprogramm jeweils 90 Personen präsentiert. Insgesamt zeigte sich, dass Personen mit einem stark ausgeprägten impliziten Gerechtigkeitsmotiv in der unbewussten Bedingung mit höherer Wahrscheinlichkeit die gerechtere Entscheidung trafen. Die Befunde bezüglich des expliziten Gerechtigkeitsmotivs waren inkonsistent.