Anwendungsbereich und Beschränkung des urheberrechtlichen Vervielfältigungsrechts im digitalen Kontext
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Die Anwendung des urheberrechtlichen Vervielfältigungsrechts im digitalen Kontext ist mit einigen Unsicherheiten behaftet. Die vorliegende Arbeit untersucht die Anwendbarkeit des Vervielfältigungsrechts auf im Rahmen der Datenübertragung im Internet und dem Einsatz von Digitalrechnern anfallende, vorübergehende Vervielfältigungsvorgänge. Die Auseinandersetzung mit dem Anwendungsbereich des Vervielfältigungsrechts verfolgt das Ziel, aufzeigen zu können, wann eine Freistellung urheberrechtsrelevanter Vervielfältigungsvorgänge durch Auslegung des Vervielfältigungsrechts und wann durch gesetzliche Anerkennung von Schrankenbestimmungen angezeigt ist. Massstab für die Beantwortung der aufgeworfenen Fragen sind die Vorgaben der einschlägigen völkerrechtlichen Verträge (RBÜ, TRIPS-Übereinkommen, WCT), das europäische sowie das schweizerische Recht. Ein besonderes Interesse gilt dabei dem urheberrechtlichen Drei-stufentest und Art. 5 Abs. 1 der EU-Informationsrichtlinie.