Gesellschafterdarlehen im deutschen und französischen Recht
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Die Finanzierung einer Gesellschaft mit Darlehen ihrer Gesellschafter ist flexibler als die Gewährung von Einlagen und daher sowohl im deutschen als auch im französischen Wirtschaftsleben seit langem verbreitet. Als problematisch wird dabei in beiden Rechtsordnungen die Doppelstellung des Gesellschafters als Beteiligter an der Gesellschaft einerseits und zugleich als Gläubiger andererseits in Fragen des Gesellschafts-, Insolvenz- und Bankrechts empfunden. Die Verfasserin untersucht den Umgang beider Rechtsordnungen mit den Spannungslagen, die Gesellschafterdarlehen im Verhältnis zur Gesellschaft und zu den außenstehenden Gläubigern auf diesen drei Rechtsgebieten hervorrufen. Der Vergleich der Rechtsordnungen ist deshalb interessant, weil das Problemempfinden und die positiven Regelungen der Gesellschafterdarlehen im französischen Recht von denen des deutschen Rechts mitunter grundlegend abweichen. Insbesondere wird im französischen Recht kein Bedarf an umfassenden insolvenzrechtlichen Sondervorschriften gesehen, die im deutschen Recht als Nachfolgeregelungen zum sogenannten Eigenkapitalersatzrecht durch das MoMiG im Jahr 2008 eine neue Gestalt erlangt und seit jeher eine herausragende praktischen Bedeutung haben. Die Verfasserin stellt die Lösungsansätze des französischen Rechts denen des deutschen Rechts gegenüber und hinterfragt den Sinngehalt der jeweiligen Regelungen mit dem Ziel, alternative Lösungen für vergleichbare Probleme fruchtbar zu machen.