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Der Prozessvergleich im deutschen und polnischen Zivilprozess

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Die Arbeit stellt den Prozessvergleich in Deutschland und Polen gegenüber. Dabei stehen die Rechtsnatur und das Zusammenwirken des Gerichts und der Prozessparteien beim Abschluss des Prozessvergleichs hinsichtlich Praktikabilität und Prozessökonomie in der jeweiligen Zivilprozessordnung im Vordergrund. Rechtsvergleichend untersucht werden die Wirksamkeitsvoraussetzungen, Folgen und Mängel des Prozessvergleichs. Im Ergebnis kann der Prozessvergleich in Polen, entgegen der herrschenden Ansicht, dem Verfahren auch ohne einen Einstellungsbeschluss ein Ende setzen und ist sofort vollstreckbar. Ein Vorbehaltsvergleich ist nach polnischem Recht möglich und sollte in der Gerichtspraxis zugelassen werden. Bei der Geltendmachung der Willensmängel sind in beiden Rechtsordnungen die Regeln des materiellen Rechts anzuwenden.

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Der Prozessvergleich im deutschen und polnischen Zivilprozess, Monika Schumann

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2010
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