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Die Dauerhaftigkeit der Folgen im Rahmen der schweren Körperverletzung

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Der Autor beschäftigt sich mit der Frage, wie lange die einzelnen Körperverletzungsfolgen vorliegen müssen, damit der Tatbestand der schweren Körperverletzung gemäß § 226 Abs. 1 StGB erfüllt ist. Er trägt diesbezüglich zunächst eine Fülle an Entscheidungen des Reichsgerichts, des Bundesgerichtshofs und nachkriegszeitlicher Instanzgerichte zusammen. Ausführlich wird auch der Meinungsstand der historischen und aktuellen Literatur dargelegt. Den wesentlichen Teil des Buches bildet dann die methodische Auslegung der schweren Körperverletzung. Den Schwerpunkt stellt die historische Auslegung dar. Angefangen beim Allgemeinen Landrecht für die preußischen Staaten von 1794 zeichnet der Autor die Dauerhaftigkeit der Folgen im Rheinischen Strafgesetzbuch (1810) beziehungsweise dem Code pénal, dem Strafgesetzbuch für das Königreich Bayern (1813), dem Preußischen Strafgesetzbuch (1851) sowie dem Reichsstrafgesetzbuch (1871) nach. Dafür werden zahlreiche historische Überlieferungen, wie Gesetzesentwürfe, medizinische Gutachten etc., zusammengetragen. Hierin liegt ein entscheidender Vorzug des Werkes. Schließlich werden die nicht umgesetzten Gesetzesentwürfe der Vor- und Nachkriegszeit des 20. Jahrhunderts sowie das Gesetzgebungsverfahren zum 6. Strafrechtsreformgesetz mit Blick auf die Dauerhaftigkeit der Folgen recherchiert. Abschließend werden vom Autor ausgewählte Sonderprobleme im Zusammenhang mit der Dauerhaftigkeit diskutiert. Zudem wird auf die prozessualen Anforderungen an die Feststellung der Dauerhaftigkeit der Folgen eingegangen.

Buchvariante

2010, paperback

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