Die Haftung im Hängegleiter- und Gleitsegelsport
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Mit dieser Studie liefert der Verfasser einen völlig neuen Beitrag zu einem bislang nicht näher erörterten Thema zum Sporthaftungsrecht. Beim Hängegleiten und Gleitsegeln handelt es sich um einen Luftsport, bei dem der Pilot unter seinem Fluggerät hängt. Der Hängegleiter wird auch als Drachen, das Gleitsegel auch als Gleitschirm oder Paragleiter bezeichnet. Diese relativ junge Sportart hat in Kürze bereits viele Menschen begeistert. Unfälle bei der Ausübung dieses Sports stehen zwar nicht auf der Tagesordnung, sind leider aber auch keine Seltenheit. Die Besonderheiten der haftungsrechtlichen Probleme, die sich hierbei stellen können, sind häufig dadurch gekennzeichnet, dass sie eine Schnittstelle von Sportrecht und Luftverkehrsrecht bilden. Denn Hängegleiter und Gleitsegel sind keine gewöhnlichen Sportgeräte sondern unterliegen als Luftsportgeräte im Grundsatz den gleichen haftungsrechtlichen Prinzipien wie sonstige Luftfahrzeuge auch. Dabei stellen sich die zivilrechtlichen Haftungsfragen bei der Ausübung dieses Sports bei näherer Betrachtung auch für den Juristen als recht komplex dar, obwohl sich spezielle Literatur und Rechtsprechung zu dieser Sportart kaum findet. Der Verfasser versucht, die Vielzahl der noch offenen Fragen unter Anwendung des klassischen methodischen Rüstzeugs zu beantworten. Dabei beschränken sich seine Erörterungen nicht lediglich auf die Haftung des Luftsportpiloten gegenüber Dritten oder bei der Passagierbeförderung. Auch die Komplexität von Ansprüchen bei Kollisionsunfällen, die Verantwortlichkeiten beim Start- und Landebetrieb, die Haftung bei der Flugausbildung sowie betreuten Flugkursen und organisierten Hängegleiter- und Gleitschirmreisen sowie die Haftung bei Hängegleiter- und Gleitsegelwettkämpfen werden umfassend analysiert und erörtert.