Die Christlichkeit der Schulen
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Schule soll die Persönlichkeit des Kindes fördern und in das Gemeinwesen integrieren. Aber auf welcher Grundlage? Darf oder soll öffentliche Schule in einem pluralistischen Gemeinwesen Religion zu ihrem Thema machen? Die Verfasserin untersucht die rechtlichen Grundlagen bayerischer Schulen und kommt zu dem Ergebnis: Es sind eine spezifische Religionsoffenheit und Religionsfreundlichkeit, aber auch eine Betonung des Christlichen als Kulturfaktor, die Bayerns Schulen kennzeichnen. Die Arbeit orientiert sich am Maßstab des verfassungsrechtlichen Neutralitätsprinzips sowie der historischen und kulturellen Eigenheiten des bayerischen Landesrechts. Als aktuelle Fallgestaltungen werden das Kopftuch der Lehrerin, das Kreuz im Klassenzimmer oder die Nichtteilnahme von Schülerinnen am Schwimmunterricht betrachtet.