Die Abwägung - das Herzstück der städtebaulichen Planung
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Klassische und zentrale Aufgabe bei der Aufstellung von Bauleitplänen und städtebaulichen Satzungen im Sinne von § 34 Abs. 4 BauGB ist die Abwägung der betroffenen öffentlichen und privaten Belange nach § 1 Abs. 6 und 7 BauGB. Die Kenntnisse über die rechtlichen Anforderungen an eine sachgerechte Abwägung sind dabei unabdingbare Voraussetzung für eine rechtssichere städtebauliche Planung. Rechtsentwicklungen hinsichtlich der Abwägung haben sich aufgrund der Einführung der Umweltprüfung und der daraus resultierenden Korrekturen der Regelungen über die Planerhaltung ergeben. Dazu kommen Veränderungen im Bereich der Gewichtung der Abwägungsbelange, die durch einen Wandel der rechtlichen und tatsächlichen Rahmenbedingungen bedingt sind. Im Hinblick auf ihre Abwägungsrelevanz wurden auf der am 23. März 2010 an der Technischen Universität vom Lehrstuhl für Öffentliches Recht unter der Schirmherrschaft des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung durchgeführten wissenschaftlichen Fachtagung „Die Abwägung – das Herzstück der städtebaulichen Planung“ insbesondere Planungsalternativen, Lärmimmissionen, informelle Planungen und vertragliche Bindungen zum Betrachtungsgegenstand gemacht.