Europäischer Erbschein
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Im Vordergrund dieser Untersuchung steht die Überlegung, innerhalb der EU einen einheitlichen Europäischen Erbschein zu schaffen, um Hindernisse bei der Nachlassplanung sowie der Nachlassabwicklung für die am Erbfall Beteiligten zu reduzieren. Dabei wird das materielle Erbrecht, das Erbkollisionsrecht und die internationale Zuständigkeitsordnung in Erbsachen untersucht sowie eine rechtsvergleichende Darstellung der Erbnachweise in der EU vorgenommen. Die Europäische Kommission hat am 14. Oktober 2009 einen Vorschlag zur leichteren Abwicklung von Nachlässen über EU-Grenzen hinweg vorgelegt, um die Abwicklung von Nachlässen mit Auslandsbezug erheblich zu vereinfachen. Dieser Schritt ist ein weiterer Baustein auf dem Weg zu einem echten europäischen Rechtsraum auf dem Gebiet des Zivilrechts.