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Die Geruchsmarke als Gemeinschaftsmarke
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Gerüche haben eine starke Wirkung. Sie wirken anders als visuelle oder akustische Reize direkt auf das limbische System und damit auf die Emotionen. In dem Einsatz von Gerüchen stecken daher große Marketingmöglichkeiten. Dennoch werden Geruchsmarken bislang nicht als Wirtschaftsgüter genutzt. Es wurden bisher nur vereinzelt Versuche unternommen Gerüche als Marken eintragen zu lassen. Dies könnte an der zuletzt ablehnenden Rechtsprechung liegen und der damit verbundenen Scheu der Unternehmen, in diesen Bereich zu investieren. Diese Arbeit zeigt daher auf, dass sich Gerüche als Marken eignen und dem auch keine rechtlichen Bedenken entgegenstehen. Ferner werden Einsatzmöglichkeiten erwogen.
Buchvariante
2010, hardcover
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