Gewinnrealisierungen anlässlich der unentgeltlichen Übertragung betrieblicher Einheiten
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§ 6 Abs. 3 EStG bestimmt, dass die unentgeltliche Übertragung betrieblicher Einheiten zu Buchwerten zu erfolgen hat. Umgekehrt verlangt das Gesetz die Aufdeckung stiller Reserven, wenn die Voraussetzungen dieser Norm nicht vorliegen. Die systematische Einordnung im Verhältnis zu den Gewinnrealisierungstatbeständen der Betriebsaufgabe und der Entnahme ist für das Verständnis des § 6 Abs. 3 EStG eminent wichtig. Die Arbeit klärt vor diesem Hintergrund zahlreiche umstrittene Detailfragen, etwa zur sogenannten Gesamtplanrechtsprechung oder zum Verhältnis zu § 6 Abs. 5 EStG. Schließlich geht der Verfasser der weitgehend ungeklärten Frage nach, ob auch ein vorhandener Geschäftswert angesetzt werden muss, wenn es in diesem Zusammenhang zu einer Gewinnrealisierung kommt.