Bewertung und Erbschaftsteuer im Gartenbau
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Die Erbschaftsteuerreform hat für die Land- und Forstwirtschaft eine Reihe von steuerlichen Erleichterungen geschaffen, die bereits auf Bewertungsebene beginnen. Die Hofübergabe kann weitgehend unbelastet von der Erbschaft- und Schenkungsteuer erfolgen. Andererseits führen die Vergünstigungen zu erheblichen Einschränkungen in der Dispositionsfreiheit. Bei Umstrukturierungen und Übergängen zur Gewerblichkeit drohen über einen längeren Zeitraum Nachbewertungen, über einen kürzeren Zeitraum (Fünfjahreszeitraum) besteht die Gefahr der Nachversteuerung mit Steuerwerten, die über den bis 2008 geltenden Wertansätzen liegen. Dabei ist, was die erbschaftsteuerlichen Verschonungsregelungen betrifft, die Komplexität der Rechtsmaterie nicht mehr zu übertreffen.