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Verbösernde Gleichheit und Inländerdiskriminierung im Steuerrecht

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Das Unionsrecht zeitigt Auswirkungen auf die Besteuerung rein innerstaatlicher Sachverhalte. Sei es, dass es über den Anwendungsvorrang unmittelbar auf die nationale Steuerrechtsordnung einwirkt und so zur sogenannten Inländerdiskriminierung führt, die innerstaatliche Sachverhalte weiterhin belastet. Sei es, dass es den Gesetzgeber animiert, die nur gleichheitsrechtlichen Grundfreiheiten zu umgehen, indem belastende Steuernormen auf Inlandsachverhalte ausgedehnt bzw. begünstigende gänzlich abgeschafft werden, um so eine rein formale Gleichbehandlung zum Nachteil aller (sogenannte verbösernde Gleichheit) herzustellen, die sich ebenfalls grundfreiheitlich nicht angreifen lässt. Gegen derartige gesetzgeberische Prinzipienlosigkeit sind Steuerpflichtige in innerstaatlichen Sachverhalten daher in besonderer Weise auf verfassungsrechtlichen Schutz angewiesen; es zeigt sich, dass der Gesetzgeber insoweit weder unionsrechtlichen noch verfassungsrechtlichen Vorgaben das ihnen zukommende Gewicht beimisst. Die Untersuchung weist die grundrechtlichen Grenzen der Gestaltungsfreiheit des Gesetzgebers nach, die insbesondere in Fällen von Lenkungsnormen mit Gestaltungswirkungen bestehen.

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2011

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