Die Wirkung von Richtlinien und Rahmenbeschlüssen im nationalen Recht der Mitgliedsstaaten
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Welche Wirkung entfalten die europäischen Handlungsinstrumente Richtlinie und Rahmenbeschluss in der Zeit zwischen ihrem Inkrafttreten und dem Ablauf der Umsetzungsfrist und welche Verpflichtungen - neben der Pflicht zu ordnungsgemäßer Umsetzung der europäischen Vorgaben - existieren in diesem Zeitraum für die EU-Mitgliedsstaaten? Ist es dem nationalen Gesetzgeber untersagt, den europäischen Vorgaben entgegenstehendes Recht zu erlassen? Dürfen die mitgliedsstaatliche Judikative und Exekutive während der Umsetzungsfrist solches Recht anwenden, oder müssen sie vielmehr schon zu diesem Zeitpunkt auf europäisches Recht zurückgreifen? Bei der Beantwortung dieser Fragen geht die vorliegende Arbeit auch auf die Veränderungen durch den Vertrag von Lissabon ein, der die ehemalige Säulenstruktur der Europäischen Union aufhebt, für diese einen einheitlichen Rechtsrahmen mit gleichen Rechtsinstrumenten schafft und die bislang in der polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen verwendeten Rahmenbeschlüsse durch das Rechtsinstrument der Richtlinie ersetzt.