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Entflechtung im deutschen Kartellrecht

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Wirtschaftlicher Machtgewinn ist nicht verboten. Mächtige Unternehmen wecken aber in der Politik Skepsis. Die Diskussion darüber, ob dem Bundeskartellamt die Befugnis eingeräumt werden soll, marktbeherrschende Unternehmen in Ausnahmefällen zu entflechten und so die Wettbewerbschancen kleinerer Konkurrenten zu fördern, ist alt. Die Studie wendet sich gegen derartige Pläne. Behördliche Entflechtungen greifen in den Wettbewerb ein und drohen, ihn insoweit zu einer „staatlichen Veranstaltung“ zu machen. Der verfassungsrechtliche Eigentumsschutz steht Plänen entgegen, Unternehmen zur Verfügungsmasse der Wirtschaftspolitik zu machen. Zudem sind die volkswirtschaftlichen Folgen einer Entflechtung schwer kalkulierbar. Der Wettbewerb - und nicht behördliche Planung - sollte über Marktstruktur und Unternehmensgröße entscheiden.

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Entflechtung im deutschen Kartellrecht, Martin Nettesheim

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2011
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