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Der Schutz von Menschenrechten im internationalen Investitionsrecht

Unter besonderer Beachtung der Rechte und Pflichten des Exportstaates

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In der Studie werden grundlegende Zusammenhänge zwischen dem internationalen Investitionsrecht und dem Menschenrechtsschutz vor dem Hintergrund der völkerrechtlichen Stellung des Exportstaates ausländischer Direktinvestitionen erörtert. Die Wechselwirkungen der genannten Rechtsregime sind von aktuellem Interesse, da ausländische Direktinvestitionen in den letzten Jahren ein Niveau erreicht haben, das in den Importstaaten erhebliche rechtliche und gesellschaftspolitische Folgewirkungen zeitigt. Im Wettbewerb um attraktive Investitionsbedingungen verzichten Entwicklungs- und Schwellenländer jedoch häufig auf eine effektive arbeits- und menschenrechtliche Gesetzgebung. Vor diesem Hintergrund richtet die Studie ihr Augenmerk auf die völkerrechtlichen Verpflichtungen des Exportstaates ausländischer Direktinvestitionen. Aus internationalen Menschenrechtsverträgen werden Pflichtenstrukturen für die Ausgestaltung von nationalen und internationalen Investitionsgarantien und Investitionsschutzabkommen abgeleitet. Zudem wird der Frage nachgegangen, in welchem Maße Exportstaaten auf das Verhalten „ihrer“ Unternehmen im Ausland in völkerrechtlich zulässiger Weise Einfluss nehmen können.

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Der Schutz von Menschenrechten im internationalen Investitionsrecht, Philipp Täger

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2011
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