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Die ertragsteuerliche Behandlung und deren Gestaltungsmöglichkeiten bei der GmbH & atypisch Still

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Ausgehend von der Rechtsprechung des Reichsfinanzhofs unterlag die ertragsteuerliche Einordnung der atypisch stillen Gesellschaft im Laufe des 20. Jahrhunderts einem erheblichen Wandel. Einer wirtschaftlichen Betrachtungsweise folgend, versucht das Steuerrecht, eine Gleichstellung der atypisch stillen Gesellschaft mit Personenhandelsgesellschaften zu erreichen. Dabei erscheint es aus zivilrechtlicher Sicht paradox, eine Innengesellschaft wie eine Gesamthandsgesellschaft behandeln zu können. Da sie den optimierten Einsatz von Besteuerungsmerkmalen einer Kapitalgesellschaft und denen einer Mitunternehmerschaft ermöglicht, ist die GmbH & atypisch Still in der Beratungspraxis ein beliebtes Gestaltungsinstrument. Ihre Einordnung als Mitunternehmerschaft verleitet mitunter dazu, sie in steuerlicher Hinsicht prinzipiell mit einer GmbH & Co. KG gleichzusetzen. Gerade vor dem Hintergrund ihrer zivilrechtlichen Ausgestaltung bestehen allerdings nach wie vor beachtliche Besonderheiten. Auch aus diesem Grund erscheint es nicht verwunderlich, dass die steuerliche Betreuung atypisch stiller Gesellschaften in der Beratungspraxis Probleme bereitet. Der Autor arbeitet den Status Quo der Ertragsbesteuerung einer GmbH & atypisch Still in Rechtsprechung und Literatur heraus. Da deren steuerliche Anerkennung eine zuvor zivilrechtlich wirksam vereinbarte stille Gesellschaft erfordert, wird zunächst die Stellung der GmbH & atypisch Still in Gesellschafts- und Handelsrecht dargestellt. Neben der ertragsteuerlichen Behandlung laufender Geschäftsvorgänge werden anschließend Sonderthemen sowie verfahrensrechtliche Fragen erörtert. Der letzte Teil zeigt Gestaltungsmöglichkeiten im Rahmen von Gründung und Beendigung auf und beschreibt deren steuerliche Konsequenzen für die GmbH und den atypisch still Beteiligten.

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