Grenzüberschreitender Warenverkehr aus Sicht der Umsatzsteuer
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Der Warenverkehr über die Außengrenzen der Gemeinschaft wird zumeist mit zolltechnischen Abwicklungsfragen in Zusammenhang gebracht. Leicht übersehen wird, dass die Einfuhrumsatzsteuer finanziell weit mehr ins Gewicht fällt als der Zoll. In Deutschland beträgt die Einfuhrumsatzsteuer i. d. R. 19% des Warenwerts, in den übrigen Mitgliedstaaten bis zu 25%. Auch wenn die zollrechtlichen Vorschriften für die Einfuhrumsatzsteuer in den Mitgliedstaaten sinngemäß gelten, ist sie nicht Zoll, sondern Teil des Umsatzsteuersystems. Bei innergemeinschaftlichen Anschlusslieferungen wird der Zusammenhang von Einfuhrumsatzsteuer und „innerer“ Umsatzsteuer besonders deutlich. Ausfuhrzölle sind wegen des großen Exportinteresses der Gemeinschaft kein Thema. Allerdings verteuert ein mangelhafter Ausfuhrnachweis die Ausfuhr, weil dann die nationale Umsatzsteuer auf das jeweilige Exportgeschäft angewendet wird. Das gilt im Übrigen für Nachweismängel bei der innergemeinschaftlichen Lieferung genauso. Längst hat sich die Umsatzsteuer von einer reinen Buchhaltersteuer zu einer höchst anspruchsvollen Materie für Fachspezialisten entwickelt, die neben Chancen auch erhebliche Störpotenziale birgt. Mit dieser Publikation versuchen die Autoren, Hilfestellung zu geben, um das Alltagsgeschäft möglichst sicher zu gestalten. Sinn und Zweck der umsatzsteuerlichen Rahmenbedingungen werden ebenso dargestellt wie die Zusammenhänge zwischen Umsatzsteuer und Zoll. Der Schwerpunkt beim innergemeinschaftlichen Warenverkehr liegt bei den Reihengeschäften. Beim Warenverkehr mit Drittländern wird vor allem auch den Besonderheiten nachgegangen, die sich aus unregelmäßigen Steuerschulden ergeben.