Rechtsstaat und Rechtsgemeinschaft im Europarecht
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Das Werk untersucht die Normen und Begriffe um „Rechtsstaat“ und „Rechtsgemeinschaft“ im Europarecht neu. Es geht erstmals umfassend der Frage nach deren dogmatischer Bedeutung und deren terminologischer Verwendung nach und erreicht dadurch eine Klarstellung der Wirkungsweise solcher „Grundsätze“. Der Autor geht nicht deskriptiv von „rechtsstaatlichen“ Gehalten aus. Er untersucht die europäischen Verträge und die EuGH-Rechtsprechung vielmehr darauf, ob sich Anzeichen für eine eigenständige normative Funktion etwa eines „Grundsatzes der Rechtsstaatlichkeit“ finden, ob sich aus solchen Grundsätzen und Begriffen also selbst neue rechtliche Gehalte autark herleiten lassen. Dabei kommt er zu dem Schluss, dass sie im Wesentlichen bloße Oberbegriffe mit Typisierungs- und Argumentationsfunktion über anderweit gewonnenen Rechtsaussagen darstellen. Dies begründet der Autor mit der supranationalen Natur der EU und einer daraus resultierenden Abhängigkeit des europarechtlichen Rechtsbegriffs. Er stellt sein Ergebnis schließlich dem deutschen Verfassungsrecht gegenüber, in welchem eine eigenständige normative Wirkungsweise – etwa des Rechtsstaatsprinzips – grundsätzlich möglich scheint.