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Chemikalien anwenden unter REACH

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Der Inhalt: Nachgeschaltete Anwender sind als Betroffene chemikalienrechtlicher Regelungen erstmals in der REACH-Verordnung erwähnt und gemäß Titel V mit umfangreichen Pflichten versehen. Die Überprüfungspflichten der Nachgeschalteten Anwender für die von den Herstellern chemischer Produkte übermittelten Risikomanagementmaßnahmen gehen weit über die bisherigen Anforderungen, z. B. einer Gefährdungsbeurteilung nach Gefahrstoffverordnung, hinaus. Das dafür notwendige Knowhow wird in nicht immer verständlicher Form in den Leitlinien der ECHA zzt. nur in englischer Sprache zur Verfügung gestellt. Mit der Broschüre sollen die grundsätzlichen Anforderungen vorgestellt werden und Wege und Methoden zur Bewältigung aufgezeigt werden. Dabei sollen u. a. folgende Punkte beleuchtet werden: - Grundsätzliche Pflichten der nachgeschalteten Anwender nach Titel V der REACH-Verordnung. - Beschreibung von Anwendungen nach dem „Use-descriptor-System“ - Abgleich der Risikomanagementmaßnahmen mit den eigenen Anwendungsbedingungen - Risikobewertung mit Hilfe der DNEL- und PNEC-Werte - Grundsätze für die Erstellung eines eigenen Chemikalienstoffsicherheitsberichts - Notifizierungspflichten der nachgeschalteten Anwender

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2011

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