Die Versagung der Akteneinsicht des Verletzten, § 406e Abs. 2 StPO
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Das Akteneinsichtsrecht des Verletzten steht seit seiner Einführung im Zentrum kontroverser Diskussionen. Es dient dem Verletzten zur effektiven Wahrnehmung seiner Interessen. Gleichzeitig kann die Akteneinsicht jedoch Wahrheitsfindung und Verteidigungsinteressen beeinträchtigen sowie Verfahrensverzögerungen hervorrufen. Diesen Problemen sollen die Versagungsgründe des § 406e Abs. 2 StPO Rechnung tragen. Die Arbeit untersucht, ob die Versagungsgründe den mit der Akteneinsicht einhergehenden Risiken wirksam entgegen wirken können. Dies wird sowohl normativ als auch erfahrungswissenschaftlich beleuchtet. Einem empirischen Ausblick folgt eine Betrachtung aus sozialpsychologischer Sicht. Die Zusammenschau der Erkenntnisse gebietet schließlich eine extensive Auslegung der gesetzlich normierten Versagungsmöglichkeiten.