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Die Verteilung der Staatsmacht zwischen der Russländischen Föderation und ihren Subjekten

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Art. 1 der Verfassung Russlands erklärt den größten Flächenstaat der Welt zu einer Föderation. Die vorliegende Arbeit untersucht die normative Konkretisierung des proklamierten föderativen Staatsaufbaus anhand des Verfassungstextes sowie einfachgesetzlicher Normen. Hier zeigt sich, dass die fortlaufende Gesetzgebung in immer stärkerem Maße den föderativen Gedanken untergräbt. Neben die Darstellung des russländischen Rechts treten auch Vergleiche zu den deutschen bundesstaatlichen Ausformungen. Dabei werden nicht nur Unterschiede, sondern auch Gemeinsamkeiten sichtbar gemacht.

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2011

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