Die Betreibung einer Nichtschuld
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Stellt sich nach vollzogener Betreibung heraus, dass der privatrechtliche Anspruch nicht bestanden hatte, ergeben sich für den Schuldner sowohl schadenersatzrechtliche als auch bereicherungsrechtliche Fragen. Der Fokus der vorliegenden Arbeit liegt in der Auseinandersetzung mit dem Anspruch des Schuldners aus ungerechtfertigter Bereicherung. Hier interessiert insbesondere die von Lehre und Rechtsprechung bislang nur oberflächlich geklärte Beziehung der besonderen betreibungsrechtlichen Rückforderungsklage nach Art. 86 SchKG zum allgemeinen bereicherungsrechtlichen Anspruch gem. Art. 62 ff. OR. Die Untersuchung gelangt zum Schluss, dass die Bestimmung von Art. 86 SchKG sowohl im Falle der Leistung unter Vollstreckungsdruck als auch bei der zwangsweisen Befriedigung des Gläubigers keine eigenständige Anspruchsgrundlage zu begründen vermag.