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Die königliche Sanktion der Gesetze in der Verfassung von Cádiz

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Die Verfassung von Cadiz von 1812 gestand dem Königdas Vorrecht zu, denjenigen Parlamentserlässen, die Gesetzescharakter hatten, die Sanktion zu erteilen. In dieser Arbeit werden die Gesetze untersucht, die der königlichen Sanktion oder dessen Veto unterworfen waren sowie die von der Verfassung hierzu vorgeschriebenen Schritte, beginnend mit der Annahme des jeweiligen Erlasses durch das Parlament, über das – nicht bindende – vom Staatsrat erstellte Gutachten bis zu dem Augenblick, in dem der König eigenhändig unter das Gesetz eine der folgenden beiden Formeln setzt: „ Ans Parlament zurückverweisen“ oder „Als Gesetz zu veröffentlichen“. Es wird besonders auf diejenigen Gesetze eingegangen, die an das Parlament zurückverwiesen wurden, die Gründe hierfür untersucht, sowie die darauffolgende Reaktion der Volksvertretung – so diese eine abgegeben hatte. Ferdinand VII übte das Sanktionsrecht im sogenannten Verfassungstriennium aus. In der ersten liberalen Phase jedoch, d. h. von der Verkündung der Verfassung bis zur Wiederherstellung des Absolutismus, erteilte das Parlament dem mit der Regierung in Abwesenheit des Königs beauftragten Regentschaftsrat das Sanktionsrecht nicht. Die vorliegende Arbeit wurde größtenteils mit den Quellen und Dokumenten erstellt, die sich in den Nationalgeschichtlichen Archiven und den Archiven des Abgeordnetenkongresses befinden.

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2011

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