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Erwachsenenschutz

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Am 1. Januar 2013 tritt das neue Erwachsenenschutzrecht in Kraft, das eine umfassende Revision des Vormundschaftsrechts sowie neue Rechtsinstitute wie eigene Vorsorge und gesetzliche Maßnahmen einführt. Die bisherigen behördlichen Maßnahmen wie Entmündigung und Verbeiständung werden durch Maßnahmen nach Maß ersetzt. Erstmals werden die wesentlichen Verfahrensaspekte vor den Erwachsenenschutzbehörden und den kantonalen Beschwerdeinstanzen bundesrechtlich einheitlich geregelt. Diese Regelungen gelten analog auch im Kindesschutz. Der Basler Kommentar bietet eine umfassende und anschauliche Erläuterung der neuen Bestimmungen (Art. 360-456 ZGB und Art. 14, 14a SchlT ZGB), beleuchtet die Zusammenhänge innerhalb der Gesetzgebung und reflektiert die bestehende Doktrin. Besondere Aufmerksamkeit gilt dem Verhältnis zum bisherigen Recht, um Praktikern zu verdeutlichen, wo vertraute Aspekte bestehen und wo neue Herausforderungen auftreten. Die relevante Rechtsprechung und Doktrin werden dokumentiert, und die Verfahrensbestimmungen beziehen sich auf das ergänzende kantonale Recht. Der Übergang zum neuen Recht wird im Schlusstitel ZGB nur kurz behandelt, weshalb eine detaillierte praktische Anleitung wichtig ist. Eine Einleitung zur Geschichte und zu den Grundgedanken der Revision sowie zu den maßgeblichen Bestimmungen des Internationalen Privatrechts ist ebenfalls enthalten. Die Herausgeber, Prof. Dr. Thomas Geiser und Dr. Ruth E. Reusser,

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Erwachsenenschutz, Thomas Geiser

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2012
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