Mitwirkungspflichten und Verweigerungsrechte Dritter bei der Beweiserhebung im Zivilprozess
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Mitwirkungspflichten und Verweigerungsrechte Dritter bei der Beweiserhebung bilden einen zentralen Bereich des zivilprozessualen Beweisrechts: Sie regeln den oft verfahrensentscheidenden Zugang zu Beweismitteln, die sich ausserhalb des Zugriffsbereichs der Parteien befinden. Gerade in diesem Bereich des Zivilprozessrechts bestanden bis anhin grosse Unterschiede zwischen den einzelnen Kantonen. Die Schweizerische Zivilprozessordnung schafft nun eine einheitliche Ordnung, welche auch zahlreiche Neuerungen bringt. Zugleich regelt sie die Materie für alle Beweismittel gemeinsam in einem besonderen Kapitel des Beweisrechts (Art. 160-167 ZPO). Dieser innovative Ansatz des Gesetzgebers wird in der vorliegenden Basler Dissertation erstmals systematisch untersucht und dargestellt. Das Werk bietet dem Leser einen umfassenden Überblick über die Materie und dient damit insbesondere auch der Praxis als zuverlässiges Hilfsmittel bei der Auslegung des vielerorts sehr offen formulierten Gesetzestextes.