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Die Patientenverfügung - ein deutsch-dänischer Rechtsvergleich

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Der Deutsche Bundestag hat nach langjährigen Beratungen am 18. Juni 2009 das Dritte Gesetz zur Änderung des Betreuungsrechts verabschiedet, durch das zum 1. September 2009 das Rechtsinstitut der Patientenverfügung dort verankert wurde. Diese Patientenverfügung, die Möglichkeit, Verfügungen für das eventuell als nichtmehr einwilligungsfähiger Patient zu erlebende Lebensende zu treffen, - aktuelle Thematik an der Schnittstelle von Familien- und Gesundheitsrecht -, ist in dieser Untersuchung aus rechtsvergleichender Perspektive für Deutschland und Dänemark (wo das der Patientenverfügung entsprechende „Livstestamente“ bereits 1992 gesetzlich geregelt, aber in seiner Form und Reichweite später mehrfach verändert worden ist) dargestellt. Die Untersuchung zeigt die Entwicklungsstadien der Patientenverfügung bzw. des „Livstestamentes“ auf dem Weg zur jeweiligen gesetzlichen Regelung und analysiert ihre Form, ihre Reichweite, ihre Bindungswirkung und die Widerrufsmöglichkeiten, - Themen, die in Deutschland lange und kontrovers diskutiert worden sind. Auch europarechtliche, verfassungsrechtliche und strafrechtliche Rahmenbedingungen der jeweiligen Verfügungsmöglichkeiten werden thematisiert und die gesetzlichen Regelungen auf ihre Tauglichkeit für die Praxis und Vereinbarkeit mit dem höherrangigen Recht analysiert.

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2012

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