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Designschutz für Automobilkarosserien

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Durch die technische Entwicklung ist das Phänomen von Nachahmungen auch bei technisch sehr aufwändigen Produkten mehr und mehr verbreitet. Dies gilt vermehrt auch für ganze Fahrzeuge, so dass die europäischen Automobilhersteller auf die Schutzmöglichkeiten des gewerblichen Rechtschutzes angewiesen sind, um ihre Fahrzeuge und Entwicklungen vor „Plagiaten“ aus fernöstlicher Produktion zu schützen. Neben dem Schutz technischer Neuerungen gilt dies vor allem für das Design der Fahrzeuge. Die Normierung der dreidimensionalen Marke im Markengesetz und insbesondere die „Porsche Boxster“-Entscheidung des BGH haben den Grundstein dafür gelegt, dass auch das nationale Markenrecht als Schutzrecht für die Karosserieform eines Fahrzeuges in Betracht kommt. Der Autor beleuchtet zunächst die Voraussetzungen dieses markenrechtlichen Schutzes und setzt sich kritisch mit den bisherigen Entscheidungen von BGH und BPatG auseinander. Dabei bildet die Frage nach der markenrechtlichen Verkehrsdurchsetzung den Schwerpunkt der Untersuchung. Neben dem Markenrecht befasst sich der Autor anschließend auch mit den Schutzmöglichkeiten des ergänzenden wettbewerbsrechtlichen Leistungsschutzes nach dem UWG. Der Gang der Untersuchung verdeutlicht dabei sowohl die Parallelen wie auch die Unterschiede der beiden Schutzgesetze. Auf Grundlage dieser Ergebnisse versucht der Autor schließlich den Anwendungsbereich von Markengesetz und ergänzendem wettbewerbsrechtlichen Leistungsschutz so abzugrenzen, dass die an den Schnittstellen vorhandenen Schutzlücken möglichst nahtlos geschlossen werden.

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2012

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