Die Beistandsklausel im Vertrag von Lissabon
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Das Dokument behandelt die auf der Ebene der Europäischen Union neuartige Norm Artikel 42 Absatz 7 des Vertrags über die Europäische Union in der Fassung von Lissabon. Mit jener Norm verpflichten sich die EU-Mitgliedstaaten, einander Beistand zu leisten, wenn mindestens einer von ihnen von einem bewaffneten Angriff betroffen wird. Die Norm nimmt ausdrücklich Bezug auf Artikel 51 der Satzung der Vereinten Nationen und steht teleologisch wie historisch in engem Bezug zu den Vereinbarungen über kollektive Verteidigung im Nordatlantikvertrag und im Vertrag über die Westeuropäische Union. Der Band untersucht den Tatbestand und die Rechtsfolgen des Artikels, sowie seine Auswirkungen auf die völkerrechtliche wie auf die verfassungsrechtliche Ebene und seine Konkurrenzen. Insbesondere waren die Auswirkungen der immanenten Vorbehalte auf die Union und auf die Mitgliedstaaten zu betrachten, die ihrerseits teils völkerrechtlich, teils verfassungsrechtlich induziert sind und allesamt mit der besonderen Konstitution des Politikbereichs ESVP zusammenhängen. Im Ergebnis wird der Tatbestand im Lichte des Völkerrechts auszulegen sein und die Rechtsfolge eine verbindliche Beistandspflicht mit einigen Ausnahmen für den militärischen Bereich konstituieren.