Convertible Bonds und Exchangeables
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Das Leistungsfähigkeitsprinzip wird vom BVerfG als Konkretisierung des in Art. 3 Abs. 1 GG normierten Gleichheitssatzes angesehen, dem Verfassungsrang zukommt. Während abstrakt auf einer prinzipiellen Ebene über die Ausrichtung der Besteuerung anhand der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit allgemein Einigkeit erzielt werden kann, sieht sich die Anwendung dieses fundamentalen Prinzips bei Festlegung der Besteuerungsfolgen im Rahmen von konkreten Sachverhalten gewissen Umsetzungsproblemen gegenüber. Deutlich werden diese Schwierigkeiten insbesondere auch bei Einkünften aus Kapitalvermögen. Bei diesen Einkünften kann der wirtschaftliche Erfolg durch eine Vielzahl zivilrechtlicher Gestaltungen erreicht werden. Die Besteuerung von Lebenssachverhalten erfolgt demgegenüber durch Anwendung der geltenden Steuergesetze, bei denen eine wirtschaftliche Betrachtungsweise nur in sehr engem Umfang vorgesehen ist. Dies führt zu dem Umstand, dass wirtschaftlich gleichwertige Lebenssachverhalte unterschiedliche Besteuerungsfolgen auslösen können. Ein Beispiel hierfür sind Wandelanleihen und Umtauschanleihen. Obwohl sich beide Finanzinstrumente aus Sicht ihres Erwerbers wirtschaftlich nicht wesentlich unterscheiden, weichen sie in ihren steuerlichen Folgen erheblich voneinander ab. Die vorliegende Arbeit untersucht die beiden Instrumente ausgehend von ihren zivilrechtlichen und wirtschaftlichen Eigenarten dahingehend, ob eine divergierende steuerliche Behandlung zulässig ist.