Die Sozialauswahl unter der Geltung des europarechtlichen Verbots der Altersdiskriminierung
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Die seit Maastricht voranschreitende Europäisierung des nationalen Rechts betrifft in besonders hohem Maße das Arbeitsrecht. Das europarechtliche Verbot der Altersdiskriminierung ist spätestens seit der Entscheidung des EuGH in der Rs. Mangold/Helm (2005) in das Bewusstsein der breiten arbeitsrechtlichen Öffentlichkeit gerückt. Wenngleich der in der deutschen Jurisprudenz hierzu (teils durchaus polemisch) ausgetragene Streit zwischenzeitlich ein wenig verklungen zu sein scheint, hat das Thema Altersdiskriminierung weiter an Bedeutung hinzugewonnen. Weil das im Jahr 2006 in Kraft getretene, das Sekundärrecht umsetzende AGG den Kündigungsschutz nicht thematisiert, sind viele Grundsatzfragen in diesem Bereich noch offen. Vorliegende Arbeit behandelt die Spezialfrage der Auswirkungen des Verbots der Altersdiskriminierung auf die Sozialauswahl mit den Schwerpunkten Unkündbarkeitsklausel, Punktetabelle und Altersgruppenbildung. Sie zeigt auf, dass hier ein Festhalten an den bekannten Grundsätzen nicht mehr uneingeschränkt wird möglich sein. Eine Stellungnahme des EuGH steht zu diesen wichtigen Problemfeldern nach wie vor aus.