Der Drittauskunftsanspruch gegen Internetprovider
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Das Urheberrecht steckt in der Krise! Auch vier Jahre nach der Einführung eines Auskunftsanspruchs gegen Internetprovider ist die Filesharing-Kultur ungebrochen. Während der Gesetzgeber über die Eindämmung des Abmahnmissbrauchs diskutiert, beseitigt der BGH mit dem doppelten Gewerbsmäßigkeitserfordernis auch das letzte Korrektiv des ursprünglich angemahnten Interessenausgleichs. Die Folgen zeigt die vorliegende Untersuchung. Der Autor prüft die Vereinbarkeit des Auskunftsverfahrens mit europäischem wie nationalem Datenschutz- und Verfassungsrecht und entwickelt Lösungsansätze hin zu einer verfassungskonformen Ausgestaltung. Dabei stehen neben dem gewerblichen Ausmaß vor allem der Richtervorbehalt, eine kritischere Beweiswürdigung sowie die verfahrensrechtliche Beteiligung des Anschlussinhabers im Fokus. Ebenso werden das Geschäftsmodell der Massenabmahnung, aber auch mögliche Alternativen wie Internetsperren oder Kulturflatrate einer kritischen Betrachtung unterzogen.