Einführung in das Gesellschafts-, Steuer- und Arbeitsrecht
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Drei Rechtsgebiete in einem Studienbrief, die innerhalb eines rechtswissenschaftlichen Studiums Jahre einnehmen, Gebiete, auf die sich ganze Anwaltsfirmen spezialisieren und die – im Falle des Arbeits- und des Steuerrechts – eine eigene Gerichtsbarkeit haben. Keine idealen Voraussetzungen, um auf ca. 70 Seiten alle drei Themenbereiche abzuhandeln. Die Entscheidung, in diese Rechtsgebiete mit kurzen und leicht verständlichen Texten einzuführen, ist dennoch richtig. Grundsätzlich geht es nämlich nicht darum, aus den Absolventen eines nichtjuristischen Studienganges juristische Fachleute für die dargestellten Rechtsgebiete zu machen, da es immer sinnvoller ist, das Spezialwissen regelmäßig bei den Spezialisten abzurufen. Alle drei Rechtsgebiete halten aber schon im Ansatz für den täglichen Arbeitsalltag so viele mögliche Fallen bereit, dass es für die meisten Absolventen eines Fernstudienganges unerlässlich ist, sich – wenn auch nur im Ansatz – mit den Rechtsgebieten beschäftigt zu haben. Damit soll nicht gesagt werden, dass der vorgelegte Umfang ausreicht, das spätere Praxisleben durchgehend zu begleiten, denn abhängig von dem jeweiligen Tätigkeitsumfeld oder der Institution, der Sie angehören, wird der oder die Kulturmanager/‑in in größerem oder kleinerem Umfang mit den Rechtsgebieten in Kontakt kommen. Vielmehr ist das Vorliegende ein kleinster gemeinsamer Nenner, auf dem die Studierenden gut aufbauen können sollten.
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Einführung in das Gesellschafts-, Steuer- und Arbeitsrecht, Florian Timm
- Sprache
- Erscheinungsdatum
- 2012
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- Titel
- Einführung in das Gesellschafts-, Steuer- und Arbeitsrecht
- Sprache
- Deutsch
- Autor*innen
- Florian Timm
- Verlag
- Service-Agentur des HDL c/o Agentur für Wiss. Weiterbildung und Wissenstransfer
- Erscheinungsdatum
- 2012
- ISBN10
- 3869461470
- ISBN13
- 9783869461472
- Reihe
- Studienbrief / HDL, Hochschulverbund Distance Learning
- Kategorie
- Rechtswissenschaft
- Beschreibung
- Drei Rechtsgebiete in einem Studienbrief, die innerhalb eines rechtswissenschaftlichen Studiums Jahre einnehmen, Gebiete, auf die sich ganze Anwaltsfirmen spezialisieren und die – im Falle des Arbeits- und des Steuerrechts – eine eigene Gerichtsbarkeit haben. Keine idealen Voraussetzungen, um auf ca. 70 Seiten alle drei Themenbereiche abzuhandeln. Die Entscheidung, in diese Rechtsgebiete mit kurzen und leicht verständlichen Texten einzuführen, ist dennoch richtig. Grundsätzlich geht es nämlich nicht darum, aus den Absolventen eines nichtjuristischen Studienganges juristische Fachleute für die dargestellten Rechtsgebiete zu machen, da es immer sinnvoller ist, das Spezialwissen regelmäßig bei den Spezialisten abzurufen. Alle drei Rechtsgebiete halten aber schon im Ansatz für den täglichen Arbeitsalltag so viele mögliche Fallen bereit, dass es für die meisten Absolventen eines Fernstudienganges unerlässlich ist, sich – wenn auch nur im Ansatz – mit den Rechtsgebieten beschäftigt zu haben. Damit soll nicht gesagt werden, dass der vorgelegte Umfang ausreicht, das spätere Praxisleben durchgehend zu begleiten, denn abhängig von dem jeweiligen Tätigkeitsumfeld oder der Institution, der Sie angehören, wird der oder die Kulturmanager/‑in in größerem oder kleinerem Umfang mit den Rechtsgebieten in Kontakt kommen. Vielmehr ist das Vorliegende ein kleinster gemeinsamer Nenner, auf dem die Studierenden gut aufbauen können sollten.