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Verwaltungsrecht für Kulturinstitutionen und Veranstalter

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Im vorliegenden Studienbrief wird im ersten Kapitel aufgezeigt, wie die deutsche Verwaltung aufgebaut ist, woher sie ihre Befugnisse bekommt und welche prozessualen Möglichkeiten es im Verwaltungsrecht gibt. Das bleibt aufgrund des zur Verfügung stehenden Platzes natürlich in einem sehr rudimentären Rahmen, der aber ausreichen sollte, um das Verständnis aufzubauen, wo der nächste Gang zu einem Ordnungsamt hierarchisch und fachlich einzuordnen ist. Im zweiten Kapitel erfolgt dann insofern ein Bruch, als es stark an der Praxis ausgerichtet ist, die vor allem Veranstalter oder kulturelle Einrichtungen täglich erleben. Unsere Erfahrung zeigt, dass gerade in diesem Bereich das Einsehen, sich an bestimmte Regeln zu halten, relativ gering ist. Vor allem „semiprofessionelle Veranstalter“ stehen häufig vor einem Berg von Anträgen, Vorschriften, Verordnungen, Genehmigungen oder Bescheiden, die eher geeignet sind – soweit muss man das Verwaltungsrecht kritisieren – kulturelles Engagement zu verhindern, oder zumindest zu behindern. Das zweite Kapitel will versuchen, anhand eines ganz speziellen Auszuges aus dem Gebiet des Besonderen Verwaltungsrechtes diesen Berg etwas leichter begehbar zu machen, und will helfen, manche Regeln und deren Hintergrund etwas besser zu verstehen.

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2012

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