Public private partnership (PPP) und das Unionsrecht
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Staatliche Akteure auf allen Ebenen erbringen die von ihnen geforderten Daseinsvorsorgeleistungen in vielen Fällen nicht mehr alleine, sondern arbeiten mit privaten Akteuren zusammen. Dieses in der Rechtswirklichkeit auftretende Phänomen lässt sich unter dem Begriff „Public Private Partnership“ (PPP) zusammenfassen. Der Autor untersucht das Phänomen PPP vor dem Hintergrund des Rechts der Europäischen Union (EU). Dabei geht die Untersuchung der Frage nach, welche Folgen sich aus einer unionsrechtskonformen Ausgestaltung von PPP im Hinblick auf deren inhaltliche Konturierung und die Wettbewerbsfähigkeit EU ergeben. Ausgangspunkt dieser Untersuchung ist das PPP-Konzept. Deshalb erfolgt zunächst eine PPP-Definition aus der Sicht des Verfasser. Demnach sind PPP eine Kooperation - nicht Über- oder Unterordnung - eines staatlichen und privaten Akteurs zur Erbringung einer Dienstleistung von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse nach Art. 14 AEUV. Ferner werden PPP systematisch als funktionelle Privatisierung eingeordnet und es wird das ökonomische Konzept von PPP als ein Mittel zur Beseitigung eines Marktversagens, die Vertragsstruktur von PPP sowie der Ablauf von PPP-Projekten dargestellt. Am Ende der Ausgangsüberlegungen werden die PPP-Modelltypen, auf denen die weitere Untersuchung basiert, unterteilt in Vertrags-PPP zur privaten Aufgabendurchführung (Betriebsführungs-, Erwerber-, Inhaber- und Miet-Modell), Vertrags-PPP zur Finanzierung (Leasing-, Mietkauf-, Contracting- und Factoring-Modell), Vertrags-PPP als Konzession sowie I-PPP vorgestellt. Im Hauptteil wird an diese PPP-Modelltypen der Maßstab des Europäischen Wettbewerbsrechts - namentlich des Vergaberechts, des Beihilferechts und des Kartellrechts - angelegt. Es wird dort untersucht, ob die genannten Teilgebiete des Europäischen Wettbewerbsrechts auf PPP anwendbar sind und wenn ja, welche Folgen sich hieraus für die Ausgestaltung von PPP ergeben. Die dort gewonnen Ergebnisse werden dann auf eine Fallstudie angewendet. Hierfür wurde der sechsspurige Ausbau und anschließende Betrieb der Bundesobahn 5 zwischen Malsch und Offenburg durch einen Privaten ausgewählt. Abschließend werden die gewonnen Erkenntnise dahingehend bewertet, dass PPP, wenn sie unionsrechtskonform ausgestaltet sind, als Instrumente des Wettbewerbs zu einer steigenden Wettbewerbsfähigkeit des EU-Wirtschaftsraums beitragen. Rechtspolitisch sind PPP in die „Strategie 2020“, die auf die „Lissabon-Strategie“ folgende Grundsatzstrategie der EU für die Jahre 2012 bis 2020, einzuordnen. Der Schlussteil enthält ferner Ausführungen zu den Auswirkungen der Wirtschafts- und Finanzkrise auf PPP. Europarecht, Europäische Union