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Private als Auskunftsverpflichtete nach den Umweltinformations- und Informationsfreiheitsgesetzen

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Rechte auf Erteilung von Informationen, die staatliche Stellen innehaben, sind in Deutschland lange Zeit keine Selbstverständlichkeit gewesen. Bis vor kurzer Zeit galt ausschliesslich der Grundsatz des Amtsgeheimnisses. Noch weniger denkbar war, dass Private Auskünfte über Informationen zu erteilen haben, die ihnen vorliegen. Wenn überhaupt, stand hier bisher ein Anspruch gegen die Behörde im Vordergrund, private Informationsinhaber waren höchstens mittelbar betroffen. In den vergangenen Jahren sind jedoch zunehmend Aufgaben der öffentlichen Verwaltung auf private Dritte verlagert worden, so beispielsweise die Beschaffung von Sachgütern und die Erbringung von Dienstleistungen. Auch erfolgt zunehmend eine Privatisierung ehemals staatlicher Unternehmen - mit allen Konsequenzen für die Erfüllung öffentlicher Aufgaben. Dadurch sollen öffentliche Haushalte entlastet, staatliche Monopole abgebaut und die Verwaltung „verschlankt“ werden. Hier schlagen die Umweltinformations- und Informationsfreiheitsgesetze einen neuen Weg ein: Derartige Privatunternehmen haben zu gewährleisten, dass Informationen ebenso abrufbar sind, wie dies auch bei staatlichen Stellen der Fall wäre. Der dadurch vorgegebene Konflikt zwischen den einzelnen Auskunfts- und Geheimhaltungsinteressen ist mit Blick auf die verschiedenen grundgesetzlichen und einfachgesetzlichen Vorgaben näher aufzulösen. Es ist abzugrenzen, welche Rechte einerseits dem privaten Informationssuchenden zur Seite stehen und welche privaten Informationsinhaber andererseits überhaupt unmittelbar einer gesetzlichen Auskunftsverpflichtung nach den verschiedenen Informationsfreiheitsgesetzen unterliegen. In der Untersuchung werden diesbezüglich völker- und unionsrechtliche Fragen aufgeworfen und zunächst vertieft verfassungsrechtliche Vorgaben erarbeitet. Sodann gibt die Autorin einen detaillierten Überblick über die einzelnen Auskunftspflichten von Behörden, Beliehenen, Verwaltungshelfern und insbesondere sonstigen Privaten nach den verschiedenen Informationsfreiheits- und Umweltinformationsgesetzen. Weiterhin werden die Begrenzungen der Auskunftsverpflichtungen sowie die geltenden Abwägungsmassstäbe dargestellt, die unterschiedliche Vorgaben für das zu lösende Spannungsverhältnis zwischen den divergierenden Interessen machen. Herausgearbeitet werden zudem sich anschliessende Rechtsweg- und Kostenfragen.

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2013

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