Erwachsenenschutzrecht
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Das Buch bietet einen kompakten Einstieg in die Materie des Erwachsenenschutzrechts (Art. 360–456 ZGB), welches am 1. Januar 2013 in Kraft getreten ist. Es richtet sich sowohl an Rechtsstudierende als auch an Praktiker und sonstige Interessierte, die einen Überblick und einen bewältigbaren Zugang zum Erwachsenenschutzrecht suchen. Zahlreiche Grafiken erhöhen die Verständlichkeit. Volljährige und urteilsfähige Personen können grundsätzlich selbständig handeln. Das Erwachsenenschutzrecht setzt ein, wenn Personen infolge eines sog. Schwächezustands (z. B. geistige Behinderung, psychische Störung, Demenzerkrankung) in ihrer Selbständigkeit beeinträchtigt sind. Das Erwachsenenschutzrecht soll behebend, ausgleichend oder mildernd einwirken, um die Interessen des Betroffenen dauerhaft zu sichern. Hierfür bedient es sich verschiedenster Instrumente, die entweder von Gesetzes wegen eintreten (z. B. die verschiedenen Vertretungen gemäss Art. 374 ff. ZGB), von der betroffenen Person selbst getroffen werden (Vorsorgeauftrag und Patientenverfügung) oder von einer Behörde im Einzelfall angeordnet werden (verschiedene Beistandschaften und fürsorgerische Unterbringung).