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Entscheidungsprozesse und Aufgaben eines Bauherrn

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Baukostensteigerungen können viele verschiedene Ursachen haben. Neben Planungsfehlern, höheren Kosten für Baumaterialien oder Baugrundrisiken, führen auch nachträgliche Leistungsänderungen oder zusätzliche Leistungsbeauftragungen durch den Bauherrn zu Mehrkosten. Wird in einem Vertrag die VOB/B vereinbart, hat der Bauherr durch ein einseitiges Leistungsbestimmungsrecht nach § 1 Abs. 3 VOB/B jederzeit die Möglichkeit, Änderungen des Bauentwurfs anzuordnen oder nach § 1 Abs. 4 VOB/B nicht vereinbarte Leistungen vom Auftragnehmer zu fordern. Vorteilhaft für den Bauherrn ist dieses Recht, wenn zu Beginn des Projekts noch nicht alle Qualitäten oder Nutzungsanforderungen definiert werden können. Jedoch muss dabei beachtet werden, dass spätere Planungsentscheidungen sich negativ auf den Planungs- und Bauprozess auswirken und Terminverzögerungen und Baukostensteigerungen zur Folge haben können. Oft werden Planungsentscheidungen vom Bauherrn aufgrund fehlender Kenntnisse intuitiv oder unter Unsicherheit und Zeitdruck getroffen. Im vorliegenden Buch werden zu Beginn Entscheidungsprozesse des Menschen grundlegend dargestellt. Dann werden die in der Praxis agierenden Typen von Bauherren definiert und anhand ihrer fachlichen Kompetenz voneinander abgegrenzt. Im Anschluss wird aufgezeigt, welche Entscheidungen je nach Kompetenz des Bauherrn an weitere Projektbeteiligte delegiert werden können. Ebenso wird definiert, welche Entscheidungen zwingend im Aufgabenbereich des Bauherrn verbleiben und nicht delegierbar sind.

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2013

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