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Neuordnung der Verwaltungsgerichtsbarkeit

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Die Neugestaltung der Verwaltungsgerichtsbarkeit umfasst die Abschaffung zahlreicher Sonderbehörden und eine umfassende Verwaltungsreform. Die Verwaltungsgerichte erster Instanz sind zentral organisiert, wobei die Mitglieder bestimmte Ernennungsvoraussetzungen erfüllen müssen. Laienrichter spielen ebenfalls eine Rolle. Die Organe der Verwaltungsgerichte sind durch eine feste Geschäftsverteilung strukturiert, und die Zuständigkeiten sind klar definiert. Es gibt verschiedene Verfahrensarten, darunter die Bescheidbeschwerde, Maßnahmenbeschwerde, Säumnisbeschwerde und Weisungsbeschwerde, die sich mit unterschiedlichen Aspekten der Zuständigkeit und Antragslegitimation befassen. Der Verwaltungsgerichtshof ist ebenfalls strukturiert, mit festgelegten Ernennungsvoraussetzungen für seine Mitglieder und einer klaren Organisation. Die Zuständigkeiten des Verwaltungsgerichtshofs umfassen Revisionen gegen Entscheidungen der Verwaltungsgerichte sowie die Entscheidung über Kompetenzkonflikte. Zudem gibt es Fristsetzungsanträge aufgrund von Verletzungen der Entscheidungspflicht. Übergangsvorschriften regeln die Organisation und Bestellung der Mitglieder der Verwaltungsgerichte sowie die Überleitung der Verfahren.

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Neuordnung der Verwaltungsgerichtsbarkeit, Rudolf Thienel

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2013
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