Unmittelbare Bundesverwaltung
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Die unmittelbare Bundesverwaltung blieb in der Rechtswissenschaft trotz ihrer praktischen Bedeutung über Jahrzehnte hinweg nahezu undiskutiert. Hinter dieser scheinbaren Gewissheit, die alle Diskussion überflüssig zu machen schien, verbarg sich in Wahrheit tiefe Unsicherheit in der einschlägigen Lehre. Diese Lücke schließt die vorliegende Arbeit, welche die unmittelbare Bundesverwaltung erstmals systematisch aufarbeitet. Dabei werden zahlreiche staatsorganisatorische Fragestellungen der unmittelbaren Bundesverwaltung bzw der in diesem Zusammenhang relevanten Zentralnorm des Art 102 B-VG untersucht und zeitgleich auch eine weitere Facette der Ausgliederungsdiskussion hinzugefügt. Zusätzliche Aktualität erlangt das behandelte Thema durch die mit Wirksamkeit zum 01.01.2014 eingeführte Verwaltungsgerichtsbarkeit, ist doch die unmittelbare Bundesverwaltung entscheidend für die Abgrenzung der Zuständigkeiten des Bundesverwaltungsgerichts von jenen der Länder.
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Unmittelbare Bundesverwaltung, Michael Höllbacher
- Sprache
- Erscheinungsdatum
- 2013
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- Titel
- Unmittelbare Bundesverwaltung
- Sprache
- Deutsch
- Autor*innen
- Michael Höllbacher
- Verlag
- Sramek
- Erscheinungsdatum
- 2013
- ISBN10
- 3709700000
- ISBN13
- 9783709700006
- Reihe
- Öffentliches Recht
- Kategorie
- Skripten & Universitätslehrbücher
- Beschreibung
- Die unmittelbare Bundesverwaltung blieb in der Rechtswissenschaft trotz ihrer praktischen Bedeutung über Jahrzehnte hinweg nahezu undiskutiert. Hinter dieser scheinbaren Gewissheit, die alle Diskussion überflüssig zu machen schien, verbarg sich in Wahrheit tiefe Unsicherheit in der einschlägigen Lehre. Diese Lücke schließt die vorliegende Arbeit, welche die unmittelbare Bundesverwaltung erstmals systematisch aufarbeitet. Dabei werden zahlreiche staatsorganisatorische Fragestellungen der unmittelbaren Bundesverwaltung bzw der in diesem Zusammenhang relevanten Zentralnorm des Art 102 B-VG untersucht und zeitgleich auch eine weitere Facette der Ausgliederungsdiskussion hinzugefügt. Zusätzliche Aktualität erlangt das behandelte Thema durch die mit Wirksamkeit zum 01.01.2014 eingeführte Verwaltungsgerichtsbarkeit, ist doch die unmittelbare Bundesverwaltung entscheidend für die Abgrenzung der Zuständigkeiten des Bundesverwaltungsgerichts von jenen der Länder.