Die Richtigkeit staatlicher Verbraucherinformationen im Bereich komplexer Informationsmaterien
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Neben den klassischen Instrumenten zur Verhaltenslenkung nutzen staatliche Akteure die Informationsvermittlung zur Beeinflussung des Verhaltens ihrer Bürger. Dies geschieht auch zur Bewältigung gesellschaftlicher Problemlagen, die sich durch eine besondere Komplexität und wissenschaftliche Unsicherheiten auszeichnen. Die hohe Prävalenz und Inzidenz von Übergewicht und Adipositas in der Bevölkerung ist eine solche Problemlage, deren Eindämmung sich der Staat zur Aufgabe gemacht hat. Eine tragende Säule des staatlichen Präventionsansatzes ist die Vermittlung von Informationen, die das Ernährungs- und Bewegungsverhalten der Bürger nachhaltig ändern sollen. Die Informationen sollen dabei möglichst prägnant, leicht verständlich und alltagstauglich sein. Die Ätiologie der Adipositas ist jedoch ein komplexes, multifaktorielles und wissenschaftlich zum Teil ungeklärtes Geschehen. Es besteht damit die Gefahr, dass für die Erreichung des Ziels, die Menschen von einer gesellschaftlich gewünschten Verhaltensweise zu überzeugen, sachliche Ungenauigkeiten und zu Missverständnissen führende Simplifizierungen in Kauf genommen werden. Gibt es ein Richtigkeitsgebot für die umrissenen staatlichen Informationsmaßnahmen? Woraus ergibt sich ein solches Richtigkeitsgebot? Welcher Maßstab ist für die Informationsrichtigkeit im Bereich komplexer, wissenschaftlich nicht abschließend geklärter Informationsmaterien anzusetzen? Dies sind die Fragen, denen sich die Untersuchung im Kern widmet. Die Verfasserin gibt dazu zunächst einen Überblick über den derzeitigen Stand der Adipositasforschung. Beleuchtet wird sodann insbesondere die Rolle der Informationsrichtigkeit für die Qualifizierung des Informationsaktes als Eingriff in grundrechtlich geschützte Rechte der Verbraucher als Adressaten der Informationsmaßnahme sowie in solche der drittbetroffenen Unternehmer. Nachdem das Richtigkeitsgebot auch unter dem Aspekt des Rechtsstaatsprinzips untersucht wurde, erarbeitet die Verfasserin anhand eines Vergleiches mit den wettbewerbsrechtlichen Anforderungen an die Richtigkeit von Angaben im Wettbewerb und den inhaltlichen Anforderungen an die Risikobewertung als Grundlage für behördliche Risikoentscheidungen einen Maßstab für die Richtigkeit von staatlichen Verbraucherinformationen im Bereich komplexer Informationsmaterien.