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Interessen- bzw. Pflichtenkollisionen und Haftung bei Vorstandsdoppelmandaten im Aktienkonzern

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„Niemand kann zweien Herren dienen“. Dieser biblische Grundsatz scheint in einem aktien- bzw. konzernrechtlichen Bereich nicht zu gelten: Bei Vorstandsdoppelmandaten. Die erhofften Vorteile im Hinblick auf die Implementierung eines Doppelmandats liegen u. a. in einer effektiveren Durchsetzung der Konzernpolitik sowie dem einfacheren Informationsfluss zwischen den einzelnen Unternehmen. Darüber hinaus sollen auf diese Weise die Interessen des Tochterunternehmens bei der Festlegung der Konzernleitlinien besser berücksichtigt werden. Auf der anderen Seite darf nicht verkannt werden, dass diese Vorgehensweise auch ein erhebliches Konfliktpotential in sich birgt. Vor allem in Situationen, in denen das Handeln im Interesse der einen Gesellschaft erfolgt, kann dies dem Interesse der anderen Gesellschaft widersprechen. Wie kann das jeweilige Vorstandsmitglied in so einem Fall seinen gesetzlichen Pflichten im Hinblick auf die jeweilige Gesellschaft nachkommen? Ist dieses Problem überhaupt lösbar? Eng damit verbunden ist die Haftungsfrage. Nicht nur die betroffenen Vorstandsdoppelmandatare müssen sich diese Frage stellen. Daneben kommt ebenfalls eine Haftung der beteiligten Unternehmen in Betracht. Kann es z. B. sein, dass die Haftung der Muttergesellschaft bei der Entsendung eines Vorstandsmitglieds in die Tochtergesellschaft stets ausgeschlossen sein soll, wenn das Vorstandsmitglied für die Tochtergesellschaft handelt? Bedarf es in so einem Fall möglicherweise einer Korrektur, wenn der Mandatar pflichtwidrig den Interessen der Muttergesellschaft den Vorrang einräumt? Mit diesen und weiteren Fragen setzt sich das vorliegende Werk auseinander.

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2013

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