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Das Risikofrüherkennungs- und Überwachungssystem und dessen Prüfung nach § 317 Abs. 4 HGB

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§ 317 Abs. 4 HGB beauftragt den Abschlussprüfer das Risikofrüherkennungs- und Überwachungssystem gemäß § 91 Abs. 2 AktG im Rahmen der Jahresabschlussprüfung börsennotierter Aktiengesellschaften zu prüfen. In diesem Buch werden das Risikofrüherkennungs- und Überwachungssystem konkretisiert, ein Grundmodell zu dessen Prüfung unter besonderer Berücksichtigung des risikoorientierten Prüfungsansatzes entwickelt und die einzelnen Prüfungsphasen vertiefend dargestellt.

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2013

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