Pressefusionen nach deutschem, britischem und europäischem Recht
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Eine freie Presse ist ein Grundpfeiler der Demokratie. So hat das Bundesverfassungsgericht schon 1979 ausgeführt, dass es Aufgabe der Presse sei, die Vielfalt der bestehenden Meinungen wiederzugeben. Dafür bedürfe es einer großen Zahl selbstständiger, vom Staat unabhängiger und nach ihrer Tendenz, politischen Färbung und weltanschaulichen Grundhaltung miteinander konkurrierender Presseprodukte (BVerfG, NJW 1980, 1093, 1094). Der deutsche Pressemarkt - vor allem der Tageszeitungsmarkt - ist jedoch hochkonzentriert. In vielen Gebieten bestehen Quasi-Monopole. Es sind weitere erhebliche Konzentrationstendenzen zu erkennen. Die Pressefusionskontrolle ist die gesetzgeberische Antwort auf dieses Problem. Die vorliegende Arbeit beleuchtet die gesetzgeberische Ausgestaltung und die Auslegung durch die Kartellbehörden, die Rechtsprechung und die Wissenschaft. Durch den Vergleich mit den britischen und europäischen Ansätzen werden für das deutsche Recht neue und zeitgemäße Lösungen entwickelt. Einen besonderen Schwerpunkt legt diese Arbeit auf das Internet. Das Internet ist das Informationsmedium der Zukunft. Es ist zwar nicht Teil der Presse, da darunter momentan nur das gedruckte Medium verstanden wird. Folglich greifen für das Internet auch nicht die speziellen Regelungen der Pressefusionskontrolle ein. Dennoch muss zukünftig dem Internet bei der Bestimmung des relevanten Marktes besondere Beachtung geschenkt werden, und insofern ist das Internet für Pressefusionsverfahren beachtlich. Die Verfasserin kritisiert die hierzu vorherrschende gegenteilige Ansicht und zeigt neue, differenzierte Lösungen auf.