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Die Schutzgesetzeigenschaft der Wohlverhaltenspflichten nach den §§ 31 ff. WpHG

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Die Studie beschäftigt sich mit der Frage, ob die aufsichtsrechtlichen Wohlverhaltenspflichten der §§ 31 ff. WpHG als Schutzgesetze im Sinne des § 823 Abs. 2 BGB einzuordnen sind. Hierbei geht die Autorin zunächst auf das grundsätzliche Verhältnis zwischen (öffentlich-rechtlichem) Aufsichtsrecht und Zivilrecht sowie die denkbaren Haftungsszenarien im Zusammenhang mit Finanzdienstleistungen ein. Es wird kritisch hinterfragt, welche Bedeutung einer deliktischen Haftung im Kapitalmarktrecht zukommt und ob aus Sicht des Nationalen und Europäischen Gesetzgebers grundsätzliche Bedenken gegen eine zivilrechtsübergreifende Anwendbarkeit des § 823 Abs. 2 BGB im WpHG bestehen. Die Autorin kommt dabei zu dem Ergebnis, dass weder die MiFID noch ihre Nachfolgerin, die MiFID II, einer Schutzgesetzeigenschaft der §§ 31 ff. WpHG entgegenstehen, sondern im Gegenteil sogar für eine zivilrechtliche Haftung plädieren. Auf Grundlage der gewonnenen Erkenntnisse analysiert die Autorin dezidiert, welche Normen der §§ 31 ff. WpHG als Schutzgesetze im Sinne des § 823 Abs. 2 BGB zu qualifizieren sind. Hierbei beleuchtet die Untersuchung sowohl die systemrelevanten Unterschiede der Rechtslage vor und nach Umsetzung der MiFID durch das FRUG als auch das Verhältnis zu den zivilrechtlichen Verhaltensstandards nach der Bond- und Kick-Back-Rechtsprechung des BGH. Das Buch schließt mit einer Zusammenfassung der Ergebnisse und einer Übersicht, welche Pflichten der §§ 31 ff. WpHG konkret als Schutzgesetze anzusehen sind und welche nicht.

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2013

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