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Das bulgarische Frachtrecht im Vergleich mit den internationalen Übereinkommen CIM, SMGS und CMR sowie mit dem deutschen Frachtrecht

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Das vorliegende Werk behandelt das bulgarische Frachtrecht rechtsvergleichend mit den internationalen Übereinkommen CMR, CIM und SMGS und dem deutschen Frachtrecht. Die Behandlung des bulgarischen Rechts beschränkt sich dabei auf den Eisenbahn- und Straßengüterverkehr. Der Luftverkehr und die Handelsschifffahrt werden nur dort beleuchtet, wo dies zur weiteren Klärung beitrug. Die Betrachtung des bulgarischen Frachtrechts (Eisenbahn- und Straßengüterverkehr) zeigt auf, dass dieses, im Unterschied zum deutschen Frachtrecht heute, stark zersplittert ist. Es gibt zwar die allgemeinen transportrechtlichen Vorschriften des bulgarischen Handelsgesetzbuchs. Darüber hinaus gelten jedoch für den jeweiligen Verkehrsträger Spezialgesetze, die sich stark an den internationalen Übereinkommen orientieren: So richtet sich der bulgarische Straßengüterverkehr nach der CMR, der Eisenbahngüterverkehr laviert zwischen der CIM und dem SMGS. Die genannte Zersplitterung führt teilweise zu doppelten, teilweise zu voneinander abweichenden und teilweise zu gegensätzlichen, sich widersprechenden Regelungen. Der jeweils betroffene Verkehrsträger wird dadurch für seine Kunden unattraktiv, so dass die rechtlichen Voraussetzungen eines wettbewerbsorientierten Verkehrssystems nur eingeschränkt erfüllt wurden. Die genannten Schwachstellen könnten nur durch die Schaffung einheitlicher Vorschriften für die beiden Hauptverkehrsträger Bulgariens behoben werden.

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Das bulgarische Frachtrecht im Vergleich mit den internationalen Übereinkommen CIM, SMGS und CMR sowie mit dem deutschen Frachtrecht, Nadezhda Reschke

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2014
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