Welches sind die Rechtsgründe, die zur Versagung der Bestätigung des Insolvenzplans führen können?
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Mit dem ESUG (Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen) wurden viele Neuerungen in der Insolvenzordnung betreffend den Insolvenzplan vorgenommen. So haben seit dem 01.01.2013 Richter/innen einen Insolvenzplan zu bearbeiten, ohne genügend darauf vorbereitet worden zu sein. Es mangelt an diesbezüglichen Fortbildungen; auch gibt es kaum Literatur, die einen entsprechenden Leitfaden an die Hand gibt. Diese wissenschaftliche Arbeit dient daher dazu, gerade diesem Berufzweig die Bearbeitung eines Insolvenzplans zu erleichtern. Daneben richtet sie sich aber auch an Insolvenzverwalter und Schuldner, um ihnen eine Richtlinie für die Erstellung eines korrekten Insolvenzplans zu geben. Sie bietet die Möglichkeit, wertvolle Zeit zu sparen und kann zu einer erfolgreichen Bestätigung des Plans führen. Demgemäß setzt sich diese Untersuchung mit den §§ 217 InsO auseinander. Der Schwerpunkt liegt auf der Behandlung der Rechtsgründe, die zur Zurückweisung eines Insolvenzplans gem. § 231 InsO führen können. Erläutert werden überdies die Planänderung gem. § 240 InsO, der Verstoß gegen Verfahrensvorschriften nach § 250 InsO und der Minderheitenschutz nach § 251 InsO.