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Cash-Flow-Unternehmenssteuern und Europäisches Recht

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Die Globalisierung und die Struktur multinational tätiger Unternehmen stellen die Staaten vor die große Herausforderung, die auf ihrem Staatsgebiet ausgeführten wirtschaftlichen Tätigkeiten wirksam der Besteuerung zuzuführen. Diesem Wettbewerb stellen sich die Staaten bisher durch eine Absenkung von Gewinnsteuersätzen und die Verschärfung von Anti-Missbrauchsregelungen. Eine Alternative zu der bisherigen internationalen Erfolgsallokation stellt eine Orientierung am Bestimmungsland und damit dem Sitzstaat des Endkonsumenten dar. Vor diesem Hintergrund stellt die vorliegende Arbeit zunächst die grundlegenden Methoden der Einkünfteermittlung sowie der Bestimmung des Besteuerungsortes dar. Der Schwerpunkt liegt hierbei auf zwei Varianten einer bestimmungslandbasierten Cash-Flow-Unternehmenssteuer: In der ersten Variante wird der Zahlungsmittelüberschuss auf Basis einer Aufteilungsformel alloziert, in der zweiten in Form eines Grenzausgleichs in Anlehnung an die europäische Mehrwertsteuer. Im Anschluss daran wird ausführlich der Rechtsrahmen des Europarechts und des Rechts der Doppelbesteuerungsabkommen aufgezeigt, in dem sich ein Mitgliedstaat der Europäischen Union bei der Ausgestaltung seines Steuersystems befindet. Dieser Rechtsrahmen findet im Folgenden Anwendung im Zuge einer detaillierten Analyse, ob einer dieser beiden Vorschläge einer Cash-Flow-Unternehmenssteuer auf Basis des Bestimmungslandprinzips umgesetzt werden kann. In Anlehnung an diese Analyse werden Ansätze für eine rechtskonforme Umsetzung skizziert.

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2013

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