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Öffentlichkeitsbeteiligung und Bergrecht

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AuszugDie Öffentlichkeitsbeteiligung ist seit Stuttgart 21 und den Diskussionen um das Fracking auch für das Bergrecht und das in ihm geregelte Genehmigungsverfahren aktuell geworden. Das Garzweiler-Urteil des BVerfG (vom 17. Dezember 2013) betrifft die Frage der umfassenden Abwägung im Hinblick auf eine Enteignung schon auf der Ebene der Rahmenbetriebsplanzulassung und prägt da-mit die Belange, die auf dieser Zulassungsebene mit Öffentlichkeitsbeteiligung einzustellen sind. Der Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD für die 18. Legislaturperiode lässt das BBergG im Wesentlichen unangetastet; es soll eine Umweltverträglichkeitsprüfung mit Öffentlichkeitsbetei-ligung für Fracking kommen. Eine solche kann aber nicht bereits auf der Ebene der Berechtigungen Platz greifen, geht es doch dabei um einen Ausgleich unternehmerischer Interessen und nicht um die Wahrung der Belange der Bewohner bzw. der Umwelt. Daher bietet das BBergG im Ansatz eine hinreichend breite Grundlage für eine Öffentlichkeitsbeteiligung im bergrechtlichen Genehmi-gungsverfahren, die sich auch in der Praxis des Landes NRW und des Landes Brandenburg bewährt hat. Es geht eher um Fragen im Detail, so die Definition des für die Öffentlichkeitsbeteiligung rele-vanten Einwirkungsbereichs aus technischer Sicht. Vorgelagert kann eine Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem Planungsvereinheitlichungsgesetz erfolgen. Fraglich ist sie immer noch beim Fracking, das allerdings nach dem Koalitionsvertrag einem Moratorium unterliegen soll, bis Wissensdefizite beseitigt und damit auf der Basis konkreter Erkenntnisse überhaupt Erdgas aus unkonventionellen Lagerstätten gewonnen werden kann – ein im Hinblick auf das Unsicherheiten voraussetzende und grundsätzlich zulassende BBergG höchst zweifelhaftes Vorgehen. Aber auch manche Überlegung im Zusammenhang mit der Öffentlichkeitsbeteiligung wirft die Frage nach einer Begrenzung auf. Damit werden die aktuellen Brennpunkte der Öffentlichkeitsbeteiligung im Bergrecht aus verschie-dener Warte beleuchtet, um eine sachliche Grundlage zu schaffen, die das bereits Erreichte adäquat würdigt und den Anstoß allenfalls für behutsame Fortentwicklungen liefert. Aachen, im Januar 2014 Walter Frenz

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2014

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